Vor 175 Jahren wurde am 7. Januar 1831 in Stolp (Pommern; Slupsk/ Polen) der deutsche Postorganisator Heinrich von Stephan geboren. Zu den zahlreichen Verdiensten Stephans gehört auch die Erzielung hoher Überschüsse im Etat der Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung (RPTV) gegen Ende des neunzehnten Jahr-hunderts. Doch die dabei angewandte Sparsamkeit ging vorwiegend zu Lasten der Beschäftigten in den unteren Laufbahnen. Folglich wurde die Haltung des ansonsten verdienstvollen Generalpostmeisters in der satirische Zeitschrift „Kladderadatsch“ verschiedentlich mit kritischen Spottbildern bedacht.
Der später als Reformator des deutschen Postwesens und Schöpfer eines einheitlichen bürgerlichen Postrechts die Postgeschichte so nachhaltig beeinflussende Stephan erblickte als achtes von den zehn Kindern eines Schneidermeisters das Licht der Welt. Nach Besuch des örtlichen Gymnasiums trat er mit siebzehn Jahren als Postschreiber beim Postamt Stolp in den Dienst der preußischen Post. Seine fachliche Ausbildung vervollkommnete er in Marienburg (Malbork) und Danzig (Gdansk). Am 21. September 1850 bestand der sprachbegabte Stephan mit besonderer Auszeichnung seine erste fachliche Prüfung zum Postassistenten.
Nach Ableistung seiner einjährigen Militärdienstzeit war er für eine kurze Frist im Rechnungsbüro des Generalpostamtes in Berlin eingesetzt. Sicherlich behagte ihm die Tätigkeit im Kassenwesen nicht sonderlich, denn da er nicht „den erforderlichen Grad von Eifer bekundete“, wurde Stephan schon am 6. November 1851 nach Köln strafversetzt und dort der Briefabfertigung zugewiesen. Die hier gesammelten umfangreichen Kenntnisse über den damals äußerst verwickelt ablaufenden Postverkehr befähigten ihn, später entscheidende Verbesserungen durchzusetzen. Seine Kölner Dienstzeit schloss er am 13. Januar 1855 mit der Verwaltungsprüfung ab, die ihm den Zugang zum höheren Postdienst eröffnete. Daraufhin am 2. Februar 1855 zum Postsekretär ernannt, wurde Stephan ab 1. Mai 1855 als Bezirkspostkassenkontrolleur in Frankfurt (Oder) eingesetzt. Doch schon am 13. Januar 1856 wurde er in das Berliner Generalpostamt berufen und einige Monate später zum „Geheimen expedierenden Secretär“ ernannt.
Mit weitaus größerem Eifer als fünf Jahre zuvor arbeitete er einen verbesserten „Fahrposttarif“ aus, so dass Stephan am 10. August 1858 unter Ernennung zum Postrat vorübergehend zur Oberpostdirektion Potsdam versetzt wurde.
Seit dem 27. Juni 1859 wieder im Generalpostamt eingesetzt, wurde er dort von 1862 an als „Hilfsarbeiter“ des Generalpostdirektors Karl Ludwig von Philipsborn (1818 - 1884) endgültig übernommen. In rascher Folge durchlief Stephan die weiteren Stationen seiner beruflichen Laufbahn zum Generalpostmeister: 1863 wurde er Oberpost-rat, 1867 Geheimer Oberpostrat und mit neununddreißig Jahren auf Vorschlag des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck (1815 - 1898) von König Wilhelm I. (1797 - 1888) zum Generalpost-direktor des Norddeutschen Bundes ernannt. Seine höchsten Ämter erlangte er im Rahmen der Vereinigung des Reichstelegrafenwesens mit der Reichspost als Generalpostmeister am 1. Januar 1876 und vier Jahre später mit der Berufung zum Staatssekretär des aus dem Generalpostamt gebildeten Reichs-Postamtes.
Zu Stephans besonderen Leistungen zählen sein Vorschlag von 1865 zur Einführung eines „Postblattes“ (die heutige Postkarte - am 1. Juli 1870 als „Correspondenz-Karte“ in Deutschland eingeführt), seine Mitarbeit am Abschluss von Postverträgen und bei der Übernahme der Thurn-und-Taxisschen Post durch den Staatsvertrag Preußens vom 28. Januar 1867 sowie sein Wirken für die Reform und die Vereinheit-lichung des Post- und Telegrafenwesens in Deutschland; 1872 gründete er das Reichspostmuseum; 1885 schuf er die erste Post- und Telegraphenschule. Stephan war der Hauptbegründer für das zustande kommen des „Allgemeinen Postvereins“ am 9. Oktober 1874 in Bern (ab 1878 Weltpostverein) und der damit verbundenen Entwicklung des internationalen Postverkehrs. Dem folgte 1876 die Einführung der Rohrpost in Berlin und im gleichen Jahr der Aufbau eines neuen Telegrafenkabelnetzes in Deutschland.
Als Generalpostmeister erkannte er schon früh die Bedeutung des Telefons von Alexander Graham Bell (1847 - 1922). Auf Stephans Weisung hin fanden am 26. Oktober 1877 die ersten Fernsprechversuche statt. Diesen Tag erklärte Stephan als den „Geburtstag des Fern-sprechers in Deutschland“ und förderte auch weiterhin zügig die Entwicklung des neuen Nachrichtenmittels. Dank seiner Mitwirkung kam es am 20. Dezember 1879 in Berlin zur Gründung des Elektrotech-nischen Vereins, aus dem am 22. Januar 1893 der Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) hervor ging.
Für sein hervorragendes postalisches und nachrichtentechnisches Wirken wurden Stephan viele Ehrungen zuteil: 1873 ernannte ihn die Philosophische Fakultät der Universität Halle (Saale) zu ihrem Ehrendoktor; 1885 wurde er in den erblichen Adelsstand erhoben; 1890 erfolgte seine Ernennung zum Domherrn zu Merseburg; 1895 wurde ihm der Rang eines Staatsministers verliehen.
Aus bescheidenen Verhältnissen kommend arbeitete sich Stephan zielstrebig, vielfach als Autodidakt, bis in das höchste Amt der Reichs- Post- und Telegraphenverwaltung (RPTV) empor. Nach langer Krankheit verstarb er am 8. April 1897 in Berlin als eine der weltweit verdienstvollsten Persönlichkeiten des Postwesens und des Nachrichtenverkehrs.