Vor 450 Jahren kam 1557 der Postorganisator Lamoral I. von Taxis zur Welt. Als Sohn des kaiserlichen Generaloberstpostmeisters Leonhard I. von Taxis (1523 - 1612) geboren schlug Lamoral I. von Taxis standesgemäß zunächst die militärische Laufbahn ein. Nach Ausübung einiger Ämter in höfischen Diensten stehend wechselte er 1589 nach Brüssel, um seinen Vater bei der Leitung des Postwesens zu unterstützen. Seine 1603 von Rudolf II. (1552 - 1612) vollzogene Ernennung zum kaiser-lichen Truchseß sowie seine Erhebung zum kaiserlichen Kämmerer am 3. Februar 1606 und die Übernahme des Amts eines Hofpostmeisters erforderten, dass sich Lamoral I. von Taxis vorwiegend in Prag aufhielt. Nach dem Tode seines Vaters Leonhard I. von Taxis übernahm er das Amt des Generaloberstpostmeisters mit Sitz in Brüssel. Von besonderer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Taxis´schen Post im deutschen Reich war die Erhebung des Generalpostmeisteramts zu einem Erbmannlehen durch eine Verfügung des Kaisers Matthias (1557 - 1619) vom 27. Juli 1615, mit der Lamoral I. von Taxis sein postalisches Amt als „Regale“ für sich und seine Familie als ständiges Lehen zugesprochen wurde. Diese Festlegung galt zunächst nur für die männlichen Erben, bis das „Reichsposterbmannlehen“ mit einem Erlass des Kaisers Ferdinand II. (1578 - 1637) vom 27. Oktober 1621 auch auf die weibliche Linie Anwendung fand. Nach der Erhebung des Generalats zu einem erblichen Lehen wurde das Netz der Taxis´schen Post im deutschen Reich beträchtlich erweitert. Eine Reihe der neu hinzugekommenen Postkurse von Brabant bis Nord- und Süddeutschland sowie bis zum Anschluss an die kaiserliche Hofpost auf österreichischem Gebiet waren jedoch das Verdienst des Postmeisters Johann von den Birghden (1582 - 1654). Ferdinand II. erhob durch ein Diplom vom 8. Juni 1624 den General-oberstpostmeister Lamoral I. von Taxis in den erblichen Reichs-grafenstand. Bereits vier Wochen später starb Lamoral I. von Taxis am 7. Juli 1624 in Brüssel.