Die Alten nützen der historischen Forschung, die neuen geben verlässlich Auskunft Hartmut Jäckel
Gedruckte Adressbücher gibt es seit gut 300 Jahren. In ihrer frühesten Form enthalten sie freilich nicht die Anschriften der Bewohner einer Stadt, einer Region oder eines Landes. Es handelte sich vielmehr um so genannte Staatsadreßbücher, in denen der Regent und seine Familie, die Staats- und Hofbeamten sowie Verwaltungsbehörden, Gerichte und andere öffentliche Einrichtungen des Gemeinwesens verzeichnet waren. 1704 erschien der erste Preußisch-brandenburgische Staatskalender. Andere deutsche Staaten und Städte waren von der klar gegliederten Selbstdarstellung des jungen Königreichs beeindruckt und zogen nach. „Die Verbreitung dieser Bücherclasse“, heißt es in der 1836 bei F. A. Brockhaus in Leipzig verlegten Allgemeinen deutschen Real-Encykloplädie für die gebildeten Stände, „hat zwar auf der einen Seite die Zahl der Titel und Ämter, indem ein Hof dem andern nachahmte, und die Titelsucht der Staatsdiener sehr vermehrt, sie hat aber auch auf der andern Seite die Staatenkunde sehr befördert, so wenig ehemals die Regierungen dazu geneigt waren“. Schon dieser frühe Kommentar in einem Lexikon der Biedermeierzeit hebt jene Eigenschaft hervor, die Adressbücher von Anbeginn an haben: ihre aufklärerische, von den adligen Herrschaftseliten und gesellschaftlich Privilegierten nicht immer begrüßte Transparenz.