Heute darf jedermann funken, mit genehmigten Handfunkgeräten auf kurze Distanzen und nach einer zumutbaren Prüfung auch weltweit. Das war nicht immer so. In der Weimarer Republik (1919–1933 hat die Deutsche Reichspost (DRP), die das Funkmonopol besaß, kaum eine private Genehmigung zur drahtlosen Telegrafie oder Telefonie vergeben. 1924 gab es einige Versuchsgenehmigungen für sechs Einzelpersonen, 35 Funkvereine und 95 Firmen. Viele andere Länder hingegen erteilten großzügig Sendelizenzen für "Amateure“. Allen Widrigkeiten zum Trotz organisierten deutsche Funkvereine dennoch den Betrieb von Hunderten anonymer illegaler Amateursender. Erst mit Beginn des Nationalsozialismus1933 fand der Schwarzfunk in diesem Umfang ein Ende...