Inh.: Ein Einbruch im Postamt Hamburg 6, Susannenstraße, im September 1920; 7 Abb., Quellen- und Lit.-Verz.
Es ist der 30. September 1920. Frühmorgens um 4.45 Uhr klingelt beim Nachtposten des Hamburger Kriminalreviers 7 in der Carolinenstraße das Telefon. Am anderen Ende der Leitung meldet sich Postschaffner Otto Möller, der vom Schalter 1 der Bargeldstelle aus telefoniert und die Polizei über einem nächtlichen Raubüberfall im nahe gelegenen Postamt Hamburg 6 in der Susannenstraße informiert. Zwei Polizeiwachtmeister machen sich daraufhin auf den Weg zum Tatort. Was die Beamten dort vorfanden, waren die Überreste eines Postraubs, der über Hamburg hinaus Kriminalgeschichte schrieb.
Gleich im Erdgeschoss fanden die Polizisten einen aufgebrochenen Geldschrank Marke Arnheim, im ersten Stock einen zweiflügeligen Briefmarkenschrank aus Holz, der mit einem zwölf Millimeter starken Eisen aufgebrochen worden war. Als Kriminaloberinspektor Harder von der Kriminaloberinspektion A am Tatort eintraf, waren bereits zwei Kriminalbeamte, drei Posträte der Oberpostdirektion Hamburg sowie der Direktor des ausgeraubten Postamtes anwesend. Der Schaden konnte bereits präzise beziffert werden: 221 312,83 Mark Bargeld, zwei Geldbriefe über insgesamt 3 400 Mark und Briefmarken im Wert von 354 750 Mark waren verschwunden.
Eifrige Postbeamte hatten noch vor der Spurensicherung der Polizei wieder „Ordnung“ ins Postamt gebracht und verstreute Gegenstände in die Schränke zurückgeräumt. Unter diesen Umständen verzichtete Kriminaloberinspektor Harder auf die weitere Spurensicherung und eine Tatortskizze: „Von einer Photographierung des Tatortes habe ich abgesehen, weil zurzeit meines Eintreffens am Tatorte die Spuren bereits verwischt waren und eine Photographierung im vorliegenden Falle auch keinen praktischen Wert hat. Dagegen habe ich durch Kriminal-Kommissar Pohlandt die ausgebrochenen Geldschrankteile als Beweismittel sicherstellen lassen.“
Unter Nummer 6096/20 wurden die ausgebrochenen Teile des Schlosses und der Geldschrankpanzerung, an denen die Abdrücke der „Knabberzange“ zu sehen waren, in der Asservatenkammer der Polizei verwahrt. Für die Kriminalbeamten war es offensichtlich, dass zielgerichtet nur die Schränke aufgebrochen waren, in denen sich große Mengen Geldes beziehungsweise Briefmarken befanden, denn zwei weitere Geldschränke waren unberührt geblieben. Der Verdacht lag dementsprechend nahe, dass auch ein Mitarbeiter des Postamtes an dem Raub beteiligt war. Somit konzentrierten sich die Ermittlungen mangels anderer Anhaltspunkte zunächst auf verdächtige Postbedienstete, weshalb die Familienangehörigen zweier kurz vor dem Einbruch entlassener Posthelfer befragt wurden. (...)